Das Reichswehrministerium

Das Reichswehrministerium war eine bedeutende Institution in der Geschichte Deutschlands, insbesondere während der Weimarer Republik und in den frühen Jahren des Dritten Reiches. Es wurde gemäß der Reichsverfassung der Weimarer Republik im Oktober 1919 gebildet, indem es die einzelstaatlichen Kriegsministerien des ehemaligen Kaiserreichs, vor allem das Preußische Kriegsministerium, zusammenführte.

Der Reichswehrminister hatte eine herausragende Position, da er sowohl der ministerielle Ressortchef der Wehrverwaltung als auch der Oberbefehlshaber über alle Teile der Reichswehr war, einschließlich des Reichsheers und der Reichsmarine. Diese Autorität wurde ihm vom Reichspräsidenten, der gleichzeitig der oberste Befehlshaber war, übertragen. Dies führte zu einem zwiespältigen Verhältnis zwischen dem Reichswehrminister und dem Reichspräsidenten. Einerseits war der Minister in der militärischen Kommandostruktur dem Reichspräsidenten direkt unterstellt, andererseits war er als Teil des Regierungskabinetts dafür verantwortlich, die militärischen Anordnungen des Reichspräsidenten kritisch zu überprüfen und zu genehmigen.

Dem Reichswehrminister waren verschiedene Abteilungen unterstellt, darunter die Adjutantur, die Haushaltsabteilungen für Heer und Marine, die Rechtsabteilung, die Wehrmacht-Abteilung (ab 1926) und die Abwehrabteilung (ab 1928). Diese Abteilungen wurden im März 1929 im neu eingerichteten Ministeramt zusammengefasst.

Während dieser Zeit hatten verschiedene Persönlichkeiten das Amt des Reichswehrministers inne, darunter Kurt von Schleicher und Oberst Ferdinand von Bredow. Unterhalb des Reichswehrministers standen der Chef der Heeresleitung, der Chef der Marineleitung und der Chef der Heeresverwaltung, wobei die Heeresleitung zeitweilig faktisch die militärische Kommandogewalt ausübte.

Mit der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler änderte sich die Situation dramatisch. Paul von Hindenburg installierte Generalmajor Werner von Blomberg als Reichswehrminister, der jedoch bis Februar 1938 amtierte. Durch das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935 wurde das Reichswehrministerium in Reichskriegsministerium umbenannt, und die neue Bezeichnung des Reichswehrministers lautete nunmehr Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht.

In den Jahren nach der Machtergreifung der NSDAP wurden überzeugte Nationalsozialisten wie Oberst Walter von Reichenau und Generalmajor Wilhelm Keitel in leitende Positionen im Wehrmachtamt berufen. Schließlich übernahm Adolf Hitler im Februar 1938 persönlich den Oberbefehl über die Wehrmacht und bildete das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) heraus, das direkt ihm unterstellt war. Das Reichskriegsministerium verlor somit seine Bedeutung, und die Aufgaben gingen auf das OKW über.

Insgesamt spielte das Reichswehrministerium eine wichtige Rolle in der deutschen Militärgeschichte, sowohl während der Weimarer Republik als auch in den frühen Jahren des Dritten Reiches, bevor es aufgrund der Zentralisierung der Macht unter Adolf Hitler seine Funktion verlor.

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